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 Probleme, Fragen, Erfahrungen von Alleinerziehenden
KaJoMa Offline

Administrator

Beiträge: 19

22.08.2005 18:34
Hilfe für Alleinerziehende Antworten

Wer alleine ein Kind oder gar mehrere Kinder groß zieht, hat in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun. Häufig kommt dazu noch dauernde Geldknappheit, da sich (Vollzeit-)Arbeit und Kindererziehung für einen allein stehenden Elternteil besonders schwer vereinbaren lassen. Um so wichtiger ist es, mögliche Geldtöpfe und hilfreiche Anlaufstellen zu kennen.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn auf Anhieb vieles wie ein undurchdringlicher Dschungel aus Formularen und Vorschriften wirkt. Wenn Sie nicht klar kommen, können Sie sich Hilfe holen:
Bei lokalen Beratungsstellen für allein Erziehende - normalerweise ist die Beratung dort kostenlos - oder bei einem Ortsverband des VAMV (Verband allein erziehender Mütter und Väter, Bonn, Beratungs-Hotline 01 90/89 89 29, Mo.-Fr. 9 Uhr - 14 Uhr).


Her mit dem Kinder- und Erziehungsgeld!

Wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt, steht Ihnen normalerweise auch das monatliche Kindergeld für dieses Kind/diese Kinder zu.

Selbstverständlich bekommen auch allein erziehende Mütter und Väter Erziehungsgeld

Mehrbedarfszuschläge für alle Alleinerziehenden

Die Mehrbedarfszuschläge werden auf alle Alleinerziehenden ausgeweitet. Alle Alleinerziehenden erhalten aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation Mehrbedarfszuschläge für ihre Kinder; dies galt bislang nur eingeschränkt. Ab 2005 wird allen Alleinerziehenden grundsätzlich ein Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes für jedes Kind gezahlt. Abweichend davon wird für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter 16 Jahre ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von 345 Euro anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt. Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende mit einem Kind von 8 Jahren erhält ab 2005 insgesamt 593 Euro. Bislang bekommt sie 572 Euro. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Unterkunftskosten.


Mehr gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen

Von Vorteil für diejenigen, die aus der Sozialhilfe in die neue Leistung Arbeitslosengeld II wechseln, wirkt sich die Einbeziehung aller erwerbsfähigen Personen in die gesetzliche Sozialversicherung aus. Für sie werden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon profitieren insbesondere Alleinerziehende. Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -empfänger erhalten erstmals Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, sie möglichst schnell in Beschäftigung zu vermitteln. Damit verbunden ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung z.B. für Alleinerziehende.


Hilfe zur Kinderbetreuung

Juhu, endlich ein Job in Aussicht! Aber wie die Kinderbetreuung finanzieren? Allein Erziehende können bei Betreuungskosten mitunter Hilfe bekommen. Fragen Sie nach - etwa beim für Ihren Bereich zuständigen Jugendamt - welche Hilfen es gibt und welche Kosten unter welchen Bedingungen ganz oder teilweise übernommen werden. Ob Sie finanzielle Unterstützung bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen ab.


So bekommen Sie Unterhaltsvorschuss

Wenn der Elternteil, der dem Kind Unterhalt schuldet, nicht zahlt, kann das Jugendamt einspringen. Es geht dabei aber nur um Unterhalt fürs Kind, nicht um Unterhaltsansprüche, die Sie selbst vielleicht haben.
Tipp: Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Kindesunterhaltes - er ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig - bieten die „Düsseldorfer“ bzw. „Berliner“ Tabelle. Beide können Sie beim VAMV aufrufen bzw. herunterladen.


Kann ich Sozialhilfe beantragen?

Ja, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elterteil des Kindes bekommen. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an, lassen Sie sich ggf. frühzeitig beraten.


Manchmal gibt es auch Wohngeld

Wer ein geringes Einkommen hat, kann unter Umständen Wohngeld bekommen. Es soll helfen, die Wohnkosten zu tragen. Fragen Sie auf alle Fälle nach, wenn Sie glauben, einen Anspruch auf diese Hilfe zu haben. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.


Hilfe, kann mir bitte mal jemand unter die Arme greifen?

Wenn in einer schwierigen Situation aus keinem anderen Topf (genug) Geld fließt, können Sie sich in Einzelfällen auch an Stiftungen wenden. Zum Beispiel, wenn Sie schwanger sind und Sachen fürs Baby brauchen oder weil Sie die endlich gefundene neue Wohnung renovieren müssen. Auf Stiftungsgelder besteht aber kein Anspruch. An wen Sie sich in welcher Situation wenden können, erfahren Sie z.B. bei evangelischen und katholischen Beratungsstellen (Diakonie, Caritas), der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder auch bei Pro Familia. Die lokalen Adressen stehen im Telefonbuch.


LG Katja und Jonas *03.07.2002

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