Was früher „Erziehungsurlaub“ hieß, wird heute offiziell „Elternzeit“ genannt. Seit dem 1.1.2004 gibt es im Bundeserziehungsgeldgesetz auch umfassende Änderungen. Diese Neufassung des Gesetzes gilt für ab dem 1. Januar 2004 geborene Kinder und für den Anspruch auf Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr für ab dem 1. Mai 2003 geborene Kinder. Was sich zum Glück nicht geändert hat: Vätern und Müttern, die sich überwiegend Ihrem Nachwuchs widmen, steht Erziehungsgeld zu - zumindest eine Zeit lang. Allerdings ist es meistens nicht ganz einfach, den Wust der Ansprüche, Formalien und Regeln zu durchdringen.
Hier die wichtigsten Infos mit der seit 1.1.2004 gültigen Neufassung.
Ab wann und für wie lange wird Erziehungsgeld gezahlt?
Die Erziehungsgeldzahlungen beginnen mit dem Geburtstag Ihres Kindes. Bis das erste Geld bei Ihnen eintrifft, kann es aber etwas dauern: Sie können den Antrag zwar vor der Geburt Ihres Babys schon vorbereiten (sehr sinnvoll, es ist einiger Papierkram zu erledigen), aber erst danach einreichen. Übrigens wird das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Tipp: Erziehungsgeld gibt es zum Beispiel auch für adoptierte oder angenommene Kinder. Dann gelten zum Teil andere Zeiträume, fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Wie lange Sie Erziehungsgeld bekommen, hängt zum Teil von Ihrem Einkommen (siehe unten) ab. An sich gibt’s das Geld maximal bis zum zweiten Geburtstag eines Kindes. Sie können sich jedoch auch dafür entscheiden, die Auszahlung freiwillig auf ein Jahr zu beschränken (Budgetlösung). In diesem einen Jahr bekommen Sie dann den erhöhten Betrag von 450,- Euro im Monat, danach gar nichts mehr. Ob das für Sie sinnvoll ist, müssen Sie ganz genau durchrechnen. Denn es hängt davon ab:
wie lange Sie beruflich pausieren und
wie viel Erziehungsgeld Sie voraussichtlich erhalten werden, wenn Sie sich gegen die Budgetregelung entscheiden.
Vorsicht: Ist absehbar, dass Sie schon im zweiten Lebenshalbjahr Ihres Kindes keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld haben werden, entfällt die Budgetlösung. Sie ist auch heikel, falls Sie in einem Bundesland leben, das noch Landeserziehungsgeld zahlt: Dieses entfällt, wenn Sie sich fürs Budget entscheiden.
Wie viel Geld bekommen wir?
Das ist die große Frage - deren Antwort aber ganz individuell ausfällt. Denn Erziehungsgeld wird großenteils einkommensabhängig gezahlt. Faustregel, wenn Sie das erste Mal mit den entsprechenden Tabellen in der Hand zu rechnen anfangen: Legen Sie für eine erste grobe Kalkulation Ihr Jahres-Netto-Einkommen zugrunde. Hier die wichtigsten Eckwerte:
In den ersten 6 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen Sie das volle Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro im Monat, wenn sie unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
30.000 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
23.000 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)
Ab dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes wird das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt. Wenn Sie gemäß der Bemessungsgrundlage zu viel verdienen, entfällt es sogar ganz. Nur unterhalb folgender Einkommensgrenzen gibt es weiterhin Geld:
16.500 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
13.500 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)
Falls Sie weitere Kinder haben, dürfen Sie pro Kind zu den oben genannten Summe noch 3.140 Euro dazurechnen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Das ist leider je nach Bundesland unterschiedlich. Richten Sie Ihren Antrag an das für Ihren Bereich zuständige Amt. Alle Stellen, die einen Antrag entgegen nehmen, können Sie auch zum Erziehungsgeld beraten.
Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Bmfsfj) finden Sie ausführliche Informationen über Erziehungsgeld und Elternzeit in Form einer Broschüre, die Sie hier kostenlos herunterladen können.
Muss ich den Antrag fürs zweite Jahr wirklich extra stellen?
Ja, denn Erziehungsgeld kann immer nur für ein Jahr beantragt werden. Das heißt also, dass Sie noch vor dem ersten Geburtstag Ihre Kindes erneut einen Antrag einreichen müssen (frühestens ab dem 9. Lebensmonat). Dann wird alles neu durchgerechnet.
Kann ich für mehrere Kinder gleichzeitig Erziehungsgeld bekommen?
Ja, denn für jedes einzelne Kind gilt, dass der betreuende Elternteil bis zum 2. Geburtstag des Kindes Erziehungsgeld bekommen kann. Wenn also zwei Geburten innerhalb von zwei Jahren aufeinander folgen (oder Sie z.B. Zwillinge bekommen), können Eltern durchaus eine Weile lang für zwei oder mehr Kinder Erziehungsgeld erhalten.
Wo gibt es zusätzlich Landeserziehungsgeld?
In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Das Landeserziehungsgeld setzt erst nach dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes ein und wird unterschiedlich lang gezahlt. Allerdings gelten auch für das Landeserziehungsgeld Einkommensgrenzen. Erkundigen Sie sich am besten schon nach dem 6. Lebensmonat Ihres Kindes, wann Sie den Antrag auf Landeserziehungsgeld spätestens stellen müssen.
LG Katja und Jonas *03.07.2002